Die Zufriedenheit unserer Kundinnen und Kunden ist uns wichtig. Wir legen großen Wert auf die Qualität unserer Matcha- und Teeprodukte sowie auf eine sorgfältige Verpackung und zuverlässige Lieferung.
Sollten Sie mit einer Bestellung nicht zufrieden sein oder einen Mangel feststellen, kontaktieren Sie uns bitte schnellstmöglich.
Bitte richten Sie Reklamationen an Ahmet Kutun Consulting – Yukuya, E-Mail: hello@yukuya.de
Bitte geben Sie möglichst folgende Informationen an:
Dies hilft uns, Ihre Anfrage schnell zu bearbeiten.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sollte ein Produkt mangelhaft sein, haben Sie Anspruch auf die gesetzlich vorgesehenen Rechte. Dies umfasst insbesondere Nacherfüllung, Ersatzlieferung, Minderung oder Rücktritt vom Vertrag, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Die gesetzlichen Rechte werden durch diese Richtlinie nicht eingeschränkt.
Bei unseren Produkten handelt es sich um Lebensmittel. Aus diesem Grund bitten wir um eine zeitnahe Prüfung nach Erhalt der Lieferung. Bitte kontrollieren Sie: Verpackungszustand, Unversehrtheit der Versiegelung, Produktqualität und Mindesthaltbarkeitsdatum.
Sollte Ihre Bestellung beschädigt bei Ihnen eintreffen, bitte:
Wir prüfen den Vorgang und finden gemeinsam eine Lösung.
Sollten Sie ein falsches Produkt erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir kümmern uns um eine schnelle Lösung. Mögliche Lösungen können sein: Ersatzlieferung, Rückerstattung oder eine andere geeignete Vereinbarung.
Matcha ist ein Naturprodukt. Natürliche Unterschiede können auftreten bei Farbe, Aroma, Geschmack, Intensität und Feinheit des Pulvers. Solche natürlichen Schwankungen stellen grundsätzlich keinen Mangel dar.
Eine Reklamation ist jedoch berechtigt, wenn beispielsweise das Produkt verdorben ist, die Verpackung beschädigt war, die Ware nicht der Bestellung entspricht oder ein erheblicher Qualitätsmangel vorliegt.
Für die Produktqualität ist eine sachgerechte Lagerung erforderlich. Wir empfehlen: trocken lagern, vor Wärme schützen, direkte Sonneneinstrahlung vermeiden und nach Öffnung gut verschließen.
Beeinträchtigungen aufgrund unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden stellen grundsätzlich keinen Produktmangel dar.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum befindet sich auf der Produktverpackung. Ein Produkt gilt nicht automatisch als mangelhaft, wenn es nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht mehr die optimale Qualität aufweist. Entscheidend sind die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittel und die konkrete Produktbeschaffenheit.
Sollte eine berechtigte Reklamation vorliegen, erfolgt die Erstattung nach Prüfung des Sachverhalts. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde.
Bei geöffneten Lebensmittelprodukten kann eine Rückgabe ausgeschlossen sein, sofern gesetzliche Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Dies betrifft insbesondere Produkte, deren Versiegelung entfernt wurde oder die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht wiederverkauft werden können.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte bei Mängeln bleiben unberührt.
Diese Richtlinie schränkt keine gesetzlichen Rechte von Verbrauchern ein. Insbesondere bleiben bestehen: gesetzliche Gewährleistungsrechte, Widerrufsrechte (siehe Rückgabe & Widerruf) und Datenschutzrechte (siehe Datenschutzerklärung).